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Allgemeine Geschäftsbedingungen

JOMÜ Fenster- und Elementebau GmbH · Gottbillstraße 31, 54294 Trier-Zewen · HRB 2817 (AG Trier) · USt-IdNr. DE 811475595 · Geschäftsführer: Alexander Müller

Diese Bedingungen gelten für Verbraucher (§ 13 BGB), die über den Online-Konfigurator Fenster und Türen nach Maß anfragen. Für gewerbliche Wiederverkäufer (Händler) gelten gesonderte Händler-AGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Herstellung, Lieferung und ggf. Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen nach Kundenspezifikation, die zwischen JOMÜ und dem Kunden über den Online-Konfigurator oder im Anschluss an eine darüber gestellte Anfrage geschlossen werden. (2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). (3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JOMÜ stimmt ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung im Online-Konfigurator stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum). (2) Mit dem Absenden über „Unverbindliche Anfrage senden" gibt der Kunde kein verbindliches Angebot und keine Bestellung ab; es entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. (3) Den Eingang bestätigt JOMÜ unverzüglich in Textform; diese Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. (4) JOMÜ vereinbart ein kostenloses Aufmaß vor Ort und unterbreitet danach ein verbindliches Angebot in Textform. (5) Der Vertrag kommt erst durch Annahme dieses Angebots und ausdrückliche Auftragsbestätigung durch JOMÜ zustande.

§ 3 Preise

(1) Die im Konfigurator angezeigten Preise sind unverbindliche, vorläufige Richtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). (2) Verbindlich ist allein der Preis im schriftlichen Angebot nach § 2 Abs. 4. (3) Kosten für Lieferung, Montage, Demontage und Entsorgung sind im Richtpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen; sie werden im verbindlichen Angebot gesondert genannt.

§ 4 Aufmaß und Mitwirkung

(1) Das maßgebliche Aufmaß nimmt JOMÜ vor Ort und trägt die Verantwortung für dessen Richtigkeit. (2) Der Kunde stellt den Zugang sicher und weist auf nicht ohne Weiteres erkennbare bauliche Gegebenheiten hin. (3) Liefert der Kunde selbst Maße, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit; JOMÜ weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin.

§ 5 Lieferung, Montage, Termine

(1) Termine werden nach dem Aufmaß einvernehmlich festgelegt. (2) Eine ca.-Angabe (z. B. „ca. 6 Wochen ab Aufmaß") ist unverbindlich, bis ein konkreter Termin in Textform bestätigt wird. (3) Bei Verzug setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist; die gesetzlichen Rechte (§§ 280, 281, 323 BGB) bleiben unberührt.

§ 6 Zahlung

(1) Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem verbindlichen Angebot. (2) JOMÜ ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen (§ 632a BGB). (3) Verzug tritt nach § 286 BGB ein; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JOMÜ, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist (§ 946 BGB). (2) Nach festem Einbau erlischt der Eigentumsvorbehalt kraft Gesetzes; zur Sicherung dienen Abschlagszahlungen.

§ 8 Abnahme

(1) Umfasst der Vertrag die Montage, erfolgt nach Fertigstellung die Abnahme; sie darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). (2) Verweigert der Kunde die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist und ohne Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen; auf diese Folge weist JOMÜ gesondert in Textform hin (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 9 Mängelrechte, Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Lieferung ohne Montage gelten Werklieferungs- und Kaufrecht (§§ 650, 437 ff. BGB), bei Lieferung mit Montage Werkvertragsrecht (§§ 633 ff. BGB). (2) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 bzw. § 634a BGB); eine Verkürzung gegenüber dem Kunden erfolgt nicht. (3) Offensichtliche Transportschäden sollte der Kunde zeitnah mitteilen; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt, es ist keine Ausschlussfrist.

§ 10 Haftung

(1) JOMÜ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JOMÜ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JOMÜ anerkannt ist. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Stornierung, Kündigung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB); JOMÜ behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. (2) JOMÜ berechnet gestaffelt: vor Materialbestellung 10 %, nach Materialbestellung vor Zuschnitt 30 %, nach Zuschnitt/Fertigung bis 90 % des Auftragswerts. (3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist; JOMÜ bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Die Produkte werden nach individuellen Maßen und Spezifikationen gefertigt. (2) Bei solchen Waren besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). (3) Einzelheiten in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage der Anfrage-Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaats des Kunden bleiben unberührt. (2) Ein gesonderter Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart (§ 29c ZPO). (3) Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. JOMÜ ist zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren weder verpflichtet noch bereit. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: Mai 2026 · JOMÜ Fenster- und Elementebau GmbH

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